FAQ
Allgemein
Ansprechpartner Metallpreise
Frank Peinemann
Mobil: 0151 68949102
E-Mail
Ansprechpartnerin Schrottpreise
Joline Zimmermann
Mobil: 05341 44252
E-Mail
Montag bis Freitag:
Täglich von
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
12:30 Uhr – 16:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage geschlossen.
Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Kommen Sie einfach zu uns in die Heerter Str. 39 und fahren direkt durch das große Tor und melden sich beim Wiegebüro auf der linken Seite der Einfahrt (Standort).
Wir brauchen bei Privatkunden einen gültigen Personalausweis und ggfs. eine Meldebescheinigung, falls die Adresse bei ausländischen Ausweisen nicht aufgeführt ist. Bei Gewerbekunden brauchen wir eine Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug sowie eine Steuernummer. Danach erklären Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort den weiteren Ablauf.
Privatkunden brauchen immer einen Personalausweis. Eine Barauszahlung kann nur mit einem gültigen Ausweis erfolgen. Ggf. muss eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden, falls auf einem ausländischen Ausweis keine Adresse vorhanden ist.
Gewerbekunden brauchen eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs als auch eine gültige Steuernummer.
Nach Einzelfallprüfung stellen wir ggfs. eine befristete Vollmacht (Gültigkeit 1 Jahr) aus. Hierzu müssen die beiden betroffenen Personen (Vollmacht-gebende und Vollmacht-erhaltende) mit ihren Personalausweisen vor Ort sein, damit die Vollmacht im Beisein des Firmenpersonals unterzeichnet werden kann.
Um eine schnellere Abwicklung zu gewährleisten, würden wir um eine vorherige Sortierung der Metallsorten oder des Schrotts bitten.
12:00 Uhr – 12:30 Uhr.
In der Zeit findet kein Einkauf des Materials statt. Kunden sollten vor dem Firmengelände warten.
Die letzte Anlieferung sollte bis 15:45 Uhr stattfinden, damit abgeladen und abgerechnet werden kann.
Ja, jeder muss aussteigen.
Schadstoffsanierung
Gebäudeschadstoffe sind Stoffe in und an Gebäuden, die sowohl ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt als auch negative Auswirkungen für den Menschen haben. Ihre Gefährdung wird durch krebserregende [K], fruchtschädigende [RF], erbgutschädigende [RE] mutagene [M] oder toxische Wirkungen [T] als erwiesen [1], Verdacht [2] oder Hinweise vorhanden [3] beschrieben. Die akuten [a] oder auch chronischen [c] Folgen fallen bei jedem Stoff unterschiedlich aus. Außerdem spielt die wirksame Dosis, also die Konzentration und Dauer der Exposition bis auf wenige Ausnahmen eine große Rolle.
Alte KMF: | (1) krebsauslösend [K2] und reizend (2) Wärme- und Schallisolation |
Asbest: | (1) krebsauslösend [K1], (2) Spachtelmassen, Putze, Kleber, Platten/Beläge (Cushion Vinyl), Wellasbestdach, Promabest, Dichtungen, Brandschutzklappen, Schnüre, Spritzasbest, Farbanstriche |
PAK: | (1) krebsauslösend [K1] und mutagen [M], (2) Teer, schwarzer Parkettkleber, Feuchtigkeitssperre |
PCB: | (1) krebserzeugend [K3], fruchtschädigend [RF2] und erbgutschädigend [RE], (2) Fugendichtmassen, Farben |
PCP/Lindan: | (1) krebsauslösend [K2], erbgutschädigend [RE], mutgan (2) Holzschutzmittel (Fungizid bzw. Insektizid) |
Schimmelpilze: | (1) fördert Allergien und Krankheiten |
Blei: | (1) krebsauslösend [K2] (2) Farben |
Schwach gebundene Asbestprodukte sind z.B. Spritzasbest, Asbestschnüre, asbesthaltige Leichtbauplatten oder Asbestpappen. Sie sind daran zu erkennen, dass an Bruch- und Schnittkanten deutlich abstehende Faserbüschel zu erkennen sind.
Im Gegensatz zu schwach gebundenen Asbestprodukten kommt fest gebundener Asbest im sogenannten Asbestzement vor, wo die Fasern vollkommen vom Zement umgeben sind. Fest gebundener Asbest besitzt lediglich einen Faseranteil von 10-15% und da sie stärker eingebunden sind, können sie sich nicht so leicht freisetzen. Eine Freisetzung erfolgt in der Regel in dem Moment, wo Asbestzement zerstört wird, z.B. durch Schneiden/Sägen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich in einem Drittel des Bestandes vor 1993 Asbest in bauchemischen Produkten befindet, also z.B. in Wand- und Reparaturspachtelmassen, in Fliesenklebern oder Farbbeschichtungen. Das wissen auch die Aufsichtsbehörden und prüfen verstärkt nach. Hier sollten Sie proaktiv werden, um nachträglich hohe Kosten zu vermeiden. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
Als erstes muss herausgefunden werden, ob Schadstoffe vorliegen, um welche Schadstoffe es sich handelt und in welcher Konzentration diese auftreten. Hierfür sollten in den meisten Fällen Proben genommen werden, die repräsentativ sind und sich gering auf die Bausubstanz auswirken. Eine anschließende Analyse in einem Speziallabor gibt dann Aufschluss über die Art der Schadstoffe mit einer Bewertung und Empfehlung. Bei größeren Bauvorhaben übernimmt diese Aufgabe ein Sachverständigenbüro, welches ein Schadstoffkataster erstellt und Handlungsempfehlungen gibt. Wir stehend Ihnen gern helfend zur Seite.
Die Planung der Sanierung inklusive erforderlicher Verfahren und Techniken wird vom Gutachter/Sachverständigenbüro durchgeführt. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen dann ein Angebot und stehen Ihnen als erfahrener Fachsanierungsbetrieb zur Seite. Unsere Mitarbeiter verfügen über die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 (großer TRGS Schein) und nehmen kontinuierlich an Fortbildungen teil. Wir haben modernste, geprüfte und regelmäßig gewartete Technik im Einsatz. Für Asbestsanierungen verfügen wir über die Zulassung nach Gefahrstoffverordnung, sowohl für fest als auch für schwach gebundenen Asbest. Bei uns sind Sie in guten und sicheren Händen – vom Anfang bis zum Ende der Sanierungsmaßnahme.
Nein, es herrscht grundsätzlich ein Überbauungsverbot von Asbestprodukten. Wenn Sie z.B. eine Garage mit Wellasbestdach haben, dürfen Sie nicht einfach ein Blechdach darüber bauen.
Sie dürfen asbesthaltige Faserzementdächer (Welldächer, Eternitplatten) auf keinen Fall mit einem harten Wasserstrahl (Nieder- oder Hochdruckreiniger) oder einer harten Bürste (z.B. Drahtbürste) reinigen. Mit einem drucklosen Wasserstrahl (Gartenschlauch) und einem Schwamm/Lappen dürfen Sie das asbesthaltige Dach abwischen.
In den meisten Fällen ist empfohlen, Schadstoffe nicht selbst zu entfernen, insbesondere nicht, wenn es sich um Asbest handelt. Es ist ratsam qualifizierte Fachfirmen zu beauftragen. Eine unsachgemäße Handhabung von z.B. Asbest kann zu einer erhöhten Exposition und somit gesundheitlichen Risiken führen.
Ein Fachbetrieb für Schadstoffsanierungen wie die POSNIAK Sanierung mit geschultem Personal, den erforderlichen Zulassungen nach Gefahrstoffverordnung als auch mit den benötigten Zertifikaten wie TRGS 519 sollte eingeschaltet werden. Wir kennen die gesetzlichen als auch örtlichen Vorschriften nicht nur für die Entfernung, sondern auch für die sachgerechte Entsorgung der Schadstoffe.
Ja, denn potenzielle Gesundheitsrisiken werden beseitigt und ein sicheres und gesundes Umfeld geschaffen.