Sanierung

Schadstoffsanierung

Anforderungen an eine Entfernung von Schadstoffen nehmen bei Kauf, Modernisierung, Um- und Rückbau von Gebäuden einen zunehmend höheren Stellenwert ein. Viele Gebäude stammen aus Zeiten, in denen unter anderem Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), PAK, PCP und PCB-Weichmacher verbaut wurden, die große gesundheitliche Probleme verursachen können. Wir helfen Ihnen, zukünftig in einem gesunden Umfeld zu leben oder zu arbeiten.

Wir sind als Fachbetrieb gemäß GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) für Sanierungsarbeiten an sämtlichen Asbestprodukten (schwach als auch fest gebunden) zugelassen. Unsere Mitarbeiter sind speziell für schwierige und teils auch gefährliche Einsätze ausgebildet, werden kontinuierlich geschult, gesundheitlich untersucht und besitzen die notwendigen Zertifikate. Mit uns als Partner bedeutet dies für Sie einen sicheren und kompetenten Projektverlauf inklusive qualifizierter Überwachung.

Unsere Leistungen umfassen u.a.:

  • Ermittlung der Belastung durch gesundheits- und umweltschädliche Schadstoffe in Gebäuden durch Messungen, Materialanalysen, etc.

  • Entfernung von Schadstoffen unter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften

  • Reinigung von kontaminierten Bereichen mit speziellen Geräten

  • Fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Schadstoffe durch die Entsorgungsfachbetriebssparte zu den zuständigen Anlagen

  • Verwertung aller recycelbaren Materialien

  • Brandschadensanierungen inkl. Aufräumarbeiten und Beseitigung von Brandrückständen

  • Schimmelpilzentfernung

Sie können sich dabei verlassen auf:

  • Beratung zur effizienten Vorgehensweise unter Berücksichtigung von gesundheitsrelevanten Aspekten

  • Erarbeitung von individuellen Sanierungs- und Abfallkonzepten, ausgerichtet auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse und gesetzlichen Anforderungen

  • Durchführung von kleineren Tagesprojekten bis hin zu Großprojekten im nord- und mitteldeutschen Raum

  • Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal mit entsprechenden Qualifikationen (TRGS 519, TRGS 521, DGUV-R 101-004, etc.)

  • Ausführung der Leistung je nach Anforderung per Hand und/oder maschinell mit entsprechenden Geräten

  • Maschinen- und Gerätepark nach neustem Stand der Technik von 2-4-Kammerschleusen über Unterdruckhaltegeräte und H-Saugern bis hin zu Stemmhämmern

  • Einsatz von folgenden BT-Verfahren (emmissionsarme Verfahren): BT 17, BT 30, BT 31, BT 32, BT 33.6, BT 37, BT 38, BT 41, BT 42, BT 45, BT 46

Die häufigsten Schadstoffe in Gebäuden und Anlagen

Krebserregend. Gesundheitsschädigende Wirkung durch Einatmen. Seit 1993 besteht grundsätzliches Asbestverbot, seit 2003 EU-weites Verbot sämtlicher Asbestprodukte.

Stark gebundener Asbest, natürliche Mineralfaser, z.B.:

  • Asbestzement-Platten,
  • Wellasbest-Platten,
  • Abwasserrohre,
  • Fensterbänke,
  • Bodenbeläge.

Schwach gebundener Asbest, z.B.:

  • Spritzasbest als Brandschutzbeschichtung,
  • Brandschutzverkleidungen,
  • Asbestschnüre als Türdichtungen,
  • Lüftungsanlagen,
  • Dehnungsfugen,
  • schwachgebundene Asbestmatten und -platten.

Krebserregend. Gesundheitsschädigende Wirkung durch Einatmen. Grundsätzlich ist von einer Krebsgefahr bei allen vor 1996 eingebauten Materialien auszugehen.

Künstliche Mineralfaser (sog. Glas- oder Steinwolle), z.B.:

  • Dämmmaterial zur Wärme- und Schalldämmung in Gebäuden,
  • in Leichtbauwänden,
  • Platten für Abhangdecken und Akustikbau.

Krebserregend durch Giftstoff Benzoapyren. Sind in Kohle, Teer und Pech enthalten.  Insbesondere in Parketklebern bis Ende der 70-er Jahre eingesetzt.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, z.B. in:

  • Teer- und pechhaltige Klebstoffen und Farben unter Holzparkett/Holzfußböden,
  • Dichtungs- und Dachbahnen,
  • Bitumenverfugungen/-lacke,
  • Asphaltbeläge (Gussbelag, etc.).

Erbgutschädigend. Hohes Gesundheitsrisiko durch dauerhafte Belastung, weniger durch akute Giftigkeit. Verbot der Verwendung in Deutschland seit 1984.

Polychlorierte Biphenyle, z.B. in:

  • Dauererlastischen Fugenmaterialien,
  • Kabelummantelungen,
  • brandhemmenden Lackierungen und Beschichtungen,
  • Isolierflüssigkeiten und
  • Hydrauliköle.

Krebserregend. Gesundheitsschädigende Wirkung durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt. Ist ein farbloser, geruchsloser Feststoff, der in Wasser schwer löslich ist, sich aber gut in Alkohol, Aceton, Laugen und Äther löst.

Pentachlorphenol, z.B. in:

  • Holzverkleidungen,
  • Türen,
  • Holzböden,
  • Fenstern,
  • Möbeln,
  • Dachstühlen.

Erkrankungen der Atemwege, Reizerscheinungen. Schimmelpilze sind Mikroorganismen, die bei erhöhter Konzentration in der Raumluft infektöse Pilzerkrankungen hervorrufen können.

Schimmelpilze können z.B. auftreten in:

  • Wohnräumen,
  • Feuchträumen (Bad, Dusche),
  • Kellerbereichen.